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Plötzlich krank: Trunkenheit am Steuer trotzdem strafbar

Trunkenheit am Steuer ist auch dann strafbar, wenn der Fahrer wegen einer plötzlichen Erkrankung einen Arzt aufsuchen muss und deswegen fährt, zumindest dann, wenn jemand anderes hätte fahren können oder ein Taxi erreichbar gewesen wäre.

Das Oberlandesgericht Koblenz (Az.: 1 Ss 339/07) hat eine entsprechende Entscheidung der ersten Instanz bestätigt, die Sache allerdings wegen einer Verfahrensrüge zur erneuten Verhandlung und Entscheidung in erster Instanz zurückverwiesen.

Ein Mann hatte während einer Weinprobe einen gefährlichen Harnverhalt erlitten - er konnte kein Wasser mehr lassen. Obwohl er stark alkoholisiert war, setzte er sich ans Steuer und fuhr ins Krankenhaus. Unterwegs wurde er von der Polizei angehalten; es wurde ein Alkoholspiegel von 1,04 Promille festgestellt.

Das Amtsgericht hatte den Pkw-Fahrer wegen einer fahrlässigen Trunkenheitsfahrt zu einer Geldstrafe und zu einem Fahrverbot in Höhe von drei Monaten verurteilt: Der Betroffene hätte einen Krankenwagen rufen oder ein Taxi nehmen können. Die Fahrt unter Alkohol wäre nur dann nicht rechtswidrig gewesen, wenn sie »zur Abwendung einer Gefahr von Leib und Leben« notwendig gewesen wäre.

Diese Begründung hat das Oberlandesgericht bestätigt.









Eingestellt am 20.05.2008 von M.Klein

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